Beitragsordnung 
(Stand: 23.03.2007)

Aufnahmeantrag zum Download: 

 

 

Letzte Änderung am: 22.12.2008

1. Aufnahmegebühren
Einzelmitglied (auf Antrag in 2 Raten zahlbar) 180,00 €
Familie (auf Antrag in 2 Raten zahlbar) 230,00€
Jugendliche / Studenten / Schüler 90,00 €
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2. Jahresbeiträge für aktive Mitglieder
Erwachsenes Einzelmitglied 120,00 €
Jugendliches Einzelmitglied bis 18 Jahre ohne Stimmrecht
Schüler / Studenten / Azubi´s und Pflichtsoldaten ohne eigenes Einkommen (bis zum vollendeten 29. Lebensjahr) zahlen den Beitrag von Jugendlichen, bzw. sind im Familienbeitrag eingeschlossen. Voraussetzung ist der schriftliche Nachweis an den WGCK bis zum 15. November des Vorjahres.
65,00 €
Familien ohne Kinder / mit Kindern unter 10 Jahre 160,00 €
Familie mit Jugendlichen von 10 - 18 Jahren
Unverheiratet aber in häuslicher Gemeinschaft lebende Paare können auf Antrag den Jahresbeitrag wie Familien abrechnen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet.
170,00 €
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3. Liegeplatzgebühren (Jahresgebühr)
1 Surfbrett  50,00 €
1 Surfbrett auf dem Boden im untersten Fach
Jugendliche werden bei der Vergabe der preiswerten Liegeplätze bevorzugt.
35,00 €
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4. Arbeitsstunden
Jedes Mitglied über 16 Jahre, muss 5 Arbeitsstunden im Jahr ableisten. Ersatzweise können diese Arbeitsstunden mit 10,00 € je Stunde abgelöst werden. Die Beträge der nicht geleisteten Arbeitsstunden werden mit der Beitragsrechnung des folgenden Jahres berechnet. Die Zahl der Arbeitsstunden ist innerhalb einer Familie auf 10 p. A. beschränkt. Bei gekündigten Mitgliedschaften erfolgt die Berechnung zum 31.10. des entsprechenden Kündigungsjahres. Die Übertragung von Arbeitsstunden ist innerhalb der im Familienbeitrag erfassten Gruppe und zwischen Eltern und Kindern möglich. 10,00 €
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5. Fälligkeiten
Laufende Mitgliedbeiträge, Liegeplatzgebühren und Arbeitsstundenab- rechnungen werden bis zum 15. Februar des Jahres eingezogen. Bei Neuan- meldungen werden die Beiträge unmittelbar eingezogen. 
Die Mitgliedschaft im WGCK e. V. ist nur mit einer gültigen Bankeinzugsermächtigung möglich.
 
Ausnahmen können vom Vorstand erteilt werden.
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6. Einmalkosten 
(Schlüssel + Plaketten müssen bei Austritt zurückgegeben werden, Beträge werden jedoch nicht erstattet)
Zylinderschlüssel zur Schließanlage per Stück 10,00 €
Verlust des Zylinderschlüssels zur Schließanlage  30,00 €
Wasser-Benutzungsplakette per Stück
Die Wasser-Benutzungsplakette muss auf dem See gut sichtbar mitgeführt werden. Die Wasser- aufsicht hat das Recht, Buss- und Wasserbenutzungsgebühr zu erheben, wenn dieser Anweisung zuwider gehandelt wird.
10,00 €

Der Vorstand    

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