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Letzte Änderung am: 22.12.2008 |
| 1. | Aufnahmegebühren | |
| Einzelmitglied (auf Antrag in 2 Raten zahlbar) | 180,00 € | |
| Familie (auf Antrag in 2 Raten zahlbar) | 230,00€ | |
| Jugendliche / Studenten / Schüler | 90,00 € | |
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| 2. | Jahresbeiträge für aktive Mitglieder | |
| Erwachsenes Einzelmitglied | 120,00 € | |
| Jugendliches
Einzelmitglied bis 18 Jahre ohne Stimmrecht Schüler / Studenten / Azubi´s und Pflichtsoldaten ohne eigenes Einkommen (bis zum vollendeten 29. Lebensjahr) zahlen den Beitrag von Jugendlichen, bzw. sind im Familienbeitrag eingeschlossen. Voraussetzung ist der schriftliche Nachweis an den WGCK bis zum 15. November des Vorjahres. |
65,00 € | |
| Familien ohne Kinder / mit Kindern unter 10 Jahre | 160,00 € | |
| Familie
mit Jugendlichen von 10 - 18 Jahren Unverheiratet aber in häuslicher Gemeinschaft lebende Paare können auf Antrag den Jahresbeitrag wie Familien abrechnen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet. |
170,00 € | |
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| 3. | Liegeplatzgebühren (Jahresgebühr) | |
| 1 Surfbrett | 50,00 € | |
| 1
Surfbrett auf dem Boden im untersten Fach Jugendliche werden bei der Vergabe der preiswerten Liegeplätze bevorzugt. |
35,00 € | |
| ... | ||
| 4. | Arbeitsstunden | |
| Jedes
Mitglied über 16 Jahre, muss 5 Arbeitsstunden im Jahr ableisten.
Ersatzweise können diese Arbeitsstunden mit 10,00 € je Stunde abgelöst
werden. Die Beträge der nicht geleisteten Arbeitsstunden werden mit der
Beitragsrechnung des folgenden Jahres berechnet. Die Zahl der
Arbeitsstunden ist innerhalb einer Familie auf 10 p. A. beschränkt. Bei
gekündigten Mitgliedschaften erfolgt die Berechnung zum 31.10. des
entsprechenden Kündigungsjahres. Die Übertragung von Arbeitsstunden
ist innerhalb der im Familienbeitrag erfassten Gruppe und zwischen
Eltern und Kindern möglich. |
10,00 € | |
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| 5. | Fälligkeiten | |
| Laufende
Mitgliedbeiträge, Liegeplatzgebühren und Arbeitsstundenab- rechnungen
werden bis zum 15. Februar des Jahres eingezogen. Bei Neuan- meldungen
werden die Beiträge unmittelbar eingezogen. Die Mitgliedschaft im WGCK e. V. ist nur mit einer gültigen Bankeinzugsermächtigung möglich. Ausnahmen können vom Vorstand erteilt werden. |
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| 6. | Einmalkosten (Schlüssel + Plaketten müssen bei Austritt zurückgegeben werden, Beträge werden jedoch nicht erstattet) |
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| Zylinderschlüssel zur Schließanlage per Stück | 10,00 € | |
| Verlust des Zylinderschlüssels zur Schließanlage | 30,00 € | |
| Wasser-Benutzungsplakette
per Stück Die Wasser-Benutzungsplakette muss auf dem See gut sichtbar mitgeführt werden. Die Wasser- aufsicht hat das Recht, Buss- und Wasserbenutzungsgebühr zu erheben, wenn dieser Anweisung zuwider gehandelt wird. |
10,00 € |
Der Vorstand